Arbeitsministerin stellt Antivirus-Programm vor

Jana Maláčová (Foto: ČTK / Vít Šimánek)

Arbeitsplätze zu sichern und den Lohnersatz zu vereinfachen – dazu dient das sogenannte „Antivirus-Programm“, das vom Arbeitsministerium aufgelegt wurde. Im Kern steht die Idee der Kurzarbeit, sie wird erstmals nun in Tschechien auch genutzt. Alle Firmen, die von den Coronavirus-Maßnahmen betroffen sind, können seit Montag entsprechende Lohnzuschüsse vom Staat beantragen.

Jana Maláčová  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Der Staat will Firmen bei der Bewältigung der schwierigen Lage unter die Arme greifen, damit sollen Entlassungen verhindert werden. Wie Arbeits- und Sozialministerin Jana Maláčová (Sozialdemokraten) in den Inlandsendungen des Tschechischen Rundfunks sagte, müssen die Arbeitgeber erst einmal wahrheitsgemäß und richtig über sich selbst informieren.

„In der ersten Phase wird das Arbeitsamt die Daten aller Arbeitnehmer überprüfen. Anschließend schicken wir dem Arbeitgeber ein Abkommen. In der zweiten Phase, sobald er den Lohnersatz auszahlt, stellt er den Antrag auf staatliche Beihilfe. Das Arbeitsamt überweist dann die finanziellen Mittel für den Lohnersatz binnen weniger Tage an den Arbeitgeber.“

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Die finanzielle Unterstützung vom Staat bezieht sich nicht auf Angestellte der Staatsverwaltung und von Organisationen, die aus dem Staatshaushalt oder durch Gelder der EU finanziert werden. Die Ministerin:

„Es kann sich insgesamt um bis zu 3,1 Millionen Arbeitnehmer handeln, die in rund 280.000 Firmen beschäftigt sind. Die zweite Bedingung ist, dass die Angestellten sozialversicherungspflichtig sind. Die Arbeitnehmer müssen gemäß tschechischem Recht beschäftigt sein. Und drittens muss das Arbeitsgesetz eingehalten werden, konkret: Kein Arbeitnehmer, für den der Zuschuss beantragt wird, darf in der Kündigungsfrist sein. Und schließlich muss ihm der Lohn für März ausgezahlt werden.“

Der Lohnzuschuss hängt nicht von der Größe des Unternehmens ab. Ihn können sowohl große, als auch mittelgroße und kleine Firmen beantragen, betont die Arbeitsministerin. Allerdings wurde ein Maximalbetrag festgelegt.

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„Die Summe wird vom Super-Brutto-Lohn abgeleitet. Der Staat zahlt 80 Prozent des Lohnersatzes bei Menschen in Quarantäne und bei Arbeitnehmern von Betrieben, die wegen des Coronavirus geschlossen sind. Die Höchstsumme liegt bei 39.000 Kronen (rund 1520 Euro, Anm. d. Red.), also 80 Prozent des durchschnittlichen Super-Brutto-Lohns. Mit 60 Prozent beteiligt sich der Staat an den Löhnen von Arbeitnehmern in Firmen, die ihre Produktion oder Dienste wegen eines Ausfalls an Arbeitskräften und Rohstoffen oder wegen eines Rückgangs der Nachfrage einschränken mussten. Sie erhalten aber höchstens 29.000 Kronen (rund 1130 Euro, Anm. d. Red.). Das entspricht 60 Prozent des Super-Brutto-Lohns.“

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Laut den Schätzungen des Arbeitsministeriums könnten im April im Rahmen der Kurzarbeit bis zu elf Milliarden Kronen (rund 440 Millionen Euro) ausgezahlt werden. Die Sozialdemokratin:

„Wir werden erst sehen, ob wir dies richtig eingeschätzt haben. Die finanziellen Mittel, die wir vom Finanzministerium zugeteilt erhalten, werden wir laufend berechnen. Sollte sich zeigen, dass wir uns in den Schätzungen geirrt haben, werden wir weitere finanzielle Mittel über den Rahmen des Programms hinaus abschöpfen.“

Das Antivirus-Programm bezieht sich vorläufig auf die Zeit vom 12. März, als der Notstand ausgerufen wurde, bis Ende April. Der Industrie- und Verkehrsverband hat allerdings bereits gefordert, die staatliche Unterstützung mindestens auf ein halbes Jahr auszudehnen. Arbeitsministerin Maláčová hatte zuvor bereits angekündigt, dass das Programm bei Bedarf verlängert werden könnte.