Der Schnaps fließt wieder – tschechische Regierung mildert Verbot ab

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Seit 13 Uhr am Donnerstag darf in Tschechien wieder Schnaps fließen. Gesundheitsminister Leoš Heger verkündete, dass das strikte Ausschank- und Verkaufsverbot von Spirituosen ab 20 Prozent Alkohol aufgehoben ist. Damit setzt die tschechische Regierung ihren Beschluss vom späten Mittwochabend um. Doch die Freigabe bezieht sich nur auf bestimmte Produkte. Was erlaubt ist und was weiter verboten bleibt, dazu nun mehr in einem Beitrag von Till Janzer.

Leoš Heger
Mit einer langatmigen Verlesung der neuen Regeln läutete Gesundheitsminister Leoš Heger das Ende des strikten Schnapsverbots ein. Die Freigabe bezieht sich nicht nur – wie ursprünglich angekündigt - auf neu hergestellten harten Alkohol, der nun ein Steuersiegel mit roter Schrift erhält. Auch Alkohol, der vor dem 1. Januar dieses Jahres hergestellt wurde, unterliegt keiner Restriktion mehr. Warum die tschechische Regierung auch Spirituosen älteren Datums wieder auszuschenken und zu verkaufen erlaubt, erläuterte Landwirtschaftsminister Petr Bendl am Donnerstagmorgen:

Petr Bendl  (Foto: ČTK)
„Es ist eine bürokratische Grenzziehung. Bei den vor dem 1. Januar hergestellten Spirituosen besteht eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass er keinen Methanol enthält.“

Hintergrund dafür sind die Ermittlungsergebnisse der Polizei zur Pansch-Affäre, bei der durch Methanol in Schnaps bereits 26 Tschechen ums Leben gekommen sind. Demnach hat nicht etwa - wie zeitweise vermutet - eine Schnapsmafia den giftigen Methanol in Spirituosen gemischt. Es waren vielmehr zwei Einzeltäter, und diese haben erst im August dieses Jahres beim Panschen den fatalen Fehler begangen.

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Doch aller Alkohol, der zwischen dem 1. Januar und 26. September dieses Jahres produziert wurde, darf nur nach eingehender Prüfung wieder in den Umlauf kommen. Denn rund 15.000 Flaschen mit gepanschtem, hochgiftigem Alkohol befinden sich weiter unter den Alkoholbeständen von Geschäften, Gasthäusern und Bars oder lagern bei den Verbrauchern. Deswegen warnte Bendl auch gleich am Mittwochabend nach der Regierungssitzung weiterhin zu Vorsicht, bevor man sich zu Hause ein Gläschen einschenkt:

„Es besteht weiter ein Risiko. Deswegen sollte man keinen Alkohol trinken, von dessen Herkunft man nicht überzeugt ist.“

Illustrationsfoto: Barbora Kmentová
Und deswegen bestehen strenge Vorschriften für den Umgang mit Alkoholika, die seit Jahresbeginn produziert wurden. Sie dürfen nur mit Herkunftsnachweis oder Labortest in den Handel, die Nachweise müssen bis in 60 Tagen erbracht werden. Tests von geöffneten Flaschen auf ihre Unbedenklichkeit dürfen nur akkreditierte Labors übernehmen. Das muss dann zudem auf Kosten der Besitzer geschehen und dürfte sich wohl nur bei teuren Produkten wie zum Beispiel Marken-Whiskey anbieten. Ansonsten müssen die Lagerbestände vernichtet werden.

Die tschechischen Wirte haben die Freigabe harten Alkohols insgesamt begrüßt. Doch bestehen Unklarheiten in einigen konkreten Punkten. Marek Kubečka ist Besitzer einer Bar in der Kneipenstraße Stodolní im mährisch-schlesischen Ostrava / Ostrau:

„Für uns bestehen Komplikationen, weil wir weiterhin nicht wissen, was wir verkaufen dürfen. Die Aussage, dass wir Alkohol verkaufen dürfen, der vor 2012 hergestellt wurde, hilft mir nicht. Denn auf den Flaschen steht weder das Datum der Herstellung, noch der Mindesthaltbarkeit.“

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Ein weiteres Problem: Akkreditierte Labors, die Tests durchführen, gibt es im ganzen Land nur drei. Ob die aber in der Lage sind, dem zu erwartenden Ansturm standzuhalten, weiß niemand.

Weniger Probleme, die geforderten Nachweise zu erbringen, haben indes die Hersteller. Sie dürften schon bald auch wieder den Export in die anderen Länder der Europäischen Union aufnehmen.