Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Hochschul-Absolventen aus neuen EU-Ländern

Foto: Europäische Kommission

Am Mittwoch hat sich die deutsche Bundesregierung auf ein umfassendes Arbeitsmarktpaket geeinigt. Vorausgesetzt, der Bundestag stimmt dem Vorhaben zu, haben ab Januar 2009 Bürger der acht im Jahr 2004 der EU beigetretenen ost- und mitteleuropäischen Länder erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dies betrifft allerdings nur bestimmte Gruppen von Arbeitskräften. Über die Details sprach Daniel Kortschak mit Heike Helfer, der stellvertretenden Pressesprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin.

Foto: Europäische Kommission
Frau Helfer, die deutsche Bundesregierung hat gestern ein Aktionsprogramm zum Arbeitsmarkt beschlossen. Darin vorgesehen ist unter anderem eine Erleichterung im Arbeitsmarkt-Zugang für die neuen EU-Mitgliedsländer. Um welche Neuerungen handelt es sich dabei konkret?

„Die Neuerungen bedeuten, dass jetzt voraussichtlich ab dem 1.Januar 2009 Akademiker und Akademikerinnen aus den EU-8-Staaten nach Deutschland kommen können. Dort wurde der Arbeitsmarkt jetzt vorzeitig geöffnet und das ist eben möglich für diese Gruppe der Hochqualifizierten. Es ist allerdings so, dass dennoch das, was auch bisher gemacht wird, wenn Ausländer, die auf dem Arbeitsmarkt zugelassen sind nach Deutschland kommen wollen, wird hier eine so genannte Vorrangprüfung durchgeführt.“

Das heißt, es wird geprüft, ob nicht ein gleich qualifizierter deutscher Arbeitnehmer für diesen Posten vorhanden ist?

„Ja. Es wird dann für die ganz konkrete Stelle überprüft, ob ein Deutscher oder auch ein anderer ausländischer also den Deutschen gleichgestellter Arbeitnehmer vorrangig beschäftigt werden kann, das heißt natürlich, dass da andere EU-Bürger auch noch bevorrechtigt sind gegenüber den neuen. Allerdings geht es auch in erster Linie darum zu überprüfen, ob nicht jetzt Leute, die aus den EU-8 kommen zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen eingestellt werden sollen; da geht es eben auch darum, das zu vermeiden.“

Diese Erleichterung betrifft nur Hochqualifizierte. Die Zugangsbeschränkungen für die übrigen Arbeitnehmer sind ja gestern sogar verlängert worden und zwar bis April 2011 für die EU-8.

„Ja, es ist so, dass diese Regelungen nur für Hochqualifizierte, also für Universitäts- und Fachhochschul-Absolventen gelten. Für die anderen wird der Arbeitsmarkt aller Voraussicht nach noch nicht geöffnet. Es ist jetzt zunächst gestern einmal eine Willensbekundung des Bundeskabinetts gewesen, dass man die Zugangsbeschränkungen noch um zwei Jahre ab Mai 2009 verlängert, so dass der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt erst dann im Jahr 2011 möglich ist.“

Deutschland ist eines von drei EU-Ländern, die den Zugang zum Arbeitsmarkt noch beschränkt haben; neben Belgien und Österreich. Frankreich hat ja mit 1. Juli dieses Jahres seinen Arbeitsmarkt freigegeben. Warum gibt nicht auch Deutschland den Arbeitsmarkt ganz frei? Das stößt ja immer wieder auf teils heftige Kritik vonseiten der EU-8-Staaten und vor allem auch seitens der Tschechischen Republik.

„Ja zur Zeit ist die Einschätzung hier so, dass der Bedarf von qualifizierten Fachkräften unterhalb dieser Ebene der Hochqualifizierten, der Hochschulabsolventen als nicht so groß angesehen wird und dass man deswegen sagt, da will man zunächst - auch um einfach einheimische Fachkräfte quasi zu schützen - den Arbeitsmarkt noch nicht komplett öffnen. Da ist die Vorstellung, dass man noch ein Potenzial in Deutschland hat, dass man hier noch den Fachkräftebedarf decken kann.“

Soweit Heike Helfer vom deutschen Arbeits- und Sozialministerium im Gespräch mit Daniel Kortschak. Radio Prag hat sich natürlich auch bemüht, vom tschechischen Europaministerium und vom Arbeitsministerium eine Stellungnahme zum diesem Thema zu bekommen. Dort will man sich aber zunächst mit dem genauen Wortlaut des deutschen Entwurfs vertraut machen und sich erst dann dazu äußern. Radio Prag wird sie weiter über das Thema Arbeitsmarkt in Deutschland informieren.