Entschädigung

Die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter stand in letzter Zeit vielfach im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Am Montag brachte die Regierungskommission für Menschenrechte eine weitere Gruppe von Opfern ins Gespräch, die möglicherweise von der tschechischen Regierung entschädigt werden sollen: Es geht dabei um Juden, die sich während des Krieges vor den Nationalsozialisten versteckt haben. Einzelheiten dazu erfahren Sie von Silja Schultheis.

"Alle kennen wir das Tagebuch von Anne Frank. Um diese Art von Fällen geht es",

beschrieb Vizepremier Pavel Rychetsky den betreffenden Personenkreis, auf den die tschechische Regierung die Entschädigungszahlungen ausweiten will. Laut Rychetsky handelt es sich dabei um einige Dutzend, höchstens einige Hundert Menschen. Darunter fallen auch solche Personen, die den Krieg in Arbeitssonderlagern in der Slowakei oder in Ungarn überlebt haben.

Bislang waren Anträge auf Entschädigung von Seiten dieser Opfergruppen mit der Begründung abgelehnt worden, dass sie nicht unter die gesetzliche Definition der zu entschädigenden Opfer fielen.

Rechtliche Grundlage für die Entschädigungszahlungen ist ein Gesetz aus dem Jahre 1946, in dem als Opfergruppe politische Gefangene angeführt werden, die - wie es heißt - durch Internierung, Verschleppung oder aus anderen Gründen wie politischer, nationaler, rassischer oder religiöser Diskriminierung mindestens drei Monate in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt wurden.

Mit ihrem jüngsten Vorstoß machte die Regierungskommission für Menschenrechte darauf aufmerksam, dass das Gesetz über die Entschädigungszahlungen bislang zu eng ausgelegt worden war und dass sich die Juden vor der Verschleppung in die Konzentrationslager vielfach in verborgenen Wohnungen, aber auch unter extremen Bedingungen und ständiger Lebensgefahr in Wäldern versteckt hätten.

Der Verteidigungsminister, in dessen Ressort die Entschädigungszahlungen fallen, muss der Regierung nun bis zum 30. Juni mitteilen, ob für die Erweiterung des Kreises der zu entschädigenden NS-Opfer eine Gesetzesänderung nötig sein wird.