Ex-Staatssekretär Srba zu acht Jahren Haft wegen geplantem Journalistenmord verurteilt / Fernseh-Live-Übertragung des Prozesses abgebrochen
Zu acht Jahren Gefängnis war Karel Srba, der ehemalige Kanzleichef des tschechischen Außenministeriums unter Jan Kavan, im Sommer verurteilt worden. Die Anklage legte ihm die Vorbereitung eines Auftragsmordes an einer bekannten tschechischen Enthüllungsjournalistin zu Last, die in ihren Artikeln über die dunklen Machenschaften Srbas und dessen korruptes Verhalten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berichtete. Srba legte jedoch Berufung ein und dieses Berufungsverfahren sorgte in den vergangenen Tagen in der tschechischen Öffentlichkeit für einiges Aufsehen. Silja Schultheis berichtet.
"Es ist wahr, dass alle Angeklagten mit Ausnahme des Angeklagten Slavik sich an der Vorbereitung des Auftragsmordes beteiligt haben. Der Angeklagte Srba musste sich auch darüber im Klaren sein, was es für das Image der Tschechischen Republik im Ausland für Folgen hätte, wenn bei uns auf diese Weise Journalisten ermordet würden für das, was sie schreiben."
Damit ist das Urteil aus erster Instanz bestätigt und der Hauptangeklagte Karel Srba zu acht Jahren Gefängnishaft verurteilt. Srba und sein Anwalt wollen sich damit jedoch nicht abfinden und sind entschlossen, beim Obersten Gericht Revision gegen das Urteil einzulegen.
Nicht äußern zu dem Verdikt wollte sich am Donnerstag Ex-Außenminister Jan Kavan, einstmaliger Vorgesetzter des Angeklagten Karel Srba. Er ließ der Nachrichtenagentur CTK lediglich mitteilen, dass er noch nicht über genügend Informationen zu dem Fall verfüge und das Urteil daher vorerst nicht kommentieren wolle. Vor einiger Zeit hatte Kavan noch gesagt, dass er sich zu dem Verdikt äußern werde, sobald es rechtskräftig ist.Noch bevor am Donnerstag das Urteil in dem Berufungsverfahren gegen Karel Srba gesprochen wurde, hatte sich in der tschechischen Öffentlichkeit eine heftige Debatte darüber entfacht, ob der Prozess live im Fernsehen übertragen werden sollte oder nicht. Das öffentlich-rechtliche Tschechische Fernsehen hielt eine solche Übertragung durch das "gesteigerte öffentliche Interesse" für gerechtfertigt und das Obere Gericht erteilte ihm die Genehmigung.
Kurz nach Beginn der Gerichtsverhandlung kam aber alles anders. Der Vorsitzende des Gerichtssenats gab dem Antrag eines der Mitbeschuldigten Srbas statt und setzte die Fernsehübertragung aus - mit folgender Begründung:"Der Gerichtssenat stimmt der Auffassung zu, dass eine Live-Übertragung die Angeklagten stressen und ihr Recht auf eine ordentliche Verteidigung stören könnte. Wir sind der Meinung, dass das Recht auf Verteidigung Vorrang hat vor dem Recht der Öffentlichkeit, in einer direkten Übertragung über den Prozess informiert zu werden. Und deshalb haben wir uns dafür entschieden, dass eine Übertragung des Prozesses erst ab dem Moment möglich sein wird, wo es nicht mehr um die Verteidigung der Angeklagten gehen wird, sondern die Sache bereits entschieden ist."