Kurzarbeit knapp vor Einführung – Handelskammer weiter skeptisch

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Nach langen Jahren der Diskussion dürften auch Unternehmen in Tschechien ab demnächst die Kurzarbeit nutzen können. Am Donnerstag nahm eine entsprechende Gesetznovelle die letzte parlamentarische Hürde: Nach dem Abgeordnetenhaus stimmte auch der Senat dem Vorhaben der Regierung zu. Nun muss nur noch Staatspräsident Miloš Zeman das Gesetz unterschreiben.

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Gemäß der Neuregelung können Firmen, die finanziell unter Druck geraten sind, ihre Mitarbeiter unter Fortzahlung von 70 Prozent des Lohns auf Teilzeit setzen - 50 Prozent vom Arbeitgeber, 20 Prozent vom Staat. Laut dem Gesetz soll das Regierungskabinett jeweils im Einzelnen über die Anträge der betroffenen Firmen entscheiden.

Die tschechische Handelskammer ist jedoch skeptisch über den praktischen Nutzen dieser Konjunkturmaßnahme. Die Anwendung der Kurzarbeit sei kompliziert und dauere für die Firmen ab dem Beginn ihrer Probleme zu lange Zeit, kritisierte Handelskammer-Präsident Vladimír Dlouhý. Der Anwalt Jan Procházka von der Kanzlei Ambruz & Dark Deloitte Legal ergänzte, dass die geforderte Zustimmung der Regierung zu jedem einzelnen Antrag problematisch sei. Deswegen dürfte die Kurzarbeit eher in Ausnahmen genutzt werden, als dass sie zur Regel würde, so Procházka.

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Die Arbeitgeber müssen in ihrem Antrag auf Kurzarbeit die Gründe für die Kurzarbeit beschreiben, die Zahl der betroffenen Angestellten nennen, eine Einschätzung zur Bewältigung der Krisensituation geben sowie ein Übereinkommen mit den Gewerkschaften über die Höhe der Ersatzlöhne vorlegen. In einem Abkommen mit dem zuständigen Arbeitsamt verpflichtet sich der Arbeitgeber dann, dass er die Angestellten nicht entlässt.

Autor: Till Janzer
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