Lockerungen beschlossen: In Schule und auf Arbeit ohne Mundschutz
Ab Dienstag ändern sich die Regeln für das Tragen von Atemschutzmasken in Tschechien. Die Regierung hat die Pflicht angesichts der guten Corona-Entwicklung gelockert. Dies betrifft Schulen und Arbeitsplätze.
Sie könnten die Masken abnehmen und frei atmen. Mit diesen Worten eröffnete die Lehrerin am Dienstagmorgen den Unterricht in der 3. Klasse einer Grundschule in Pardubice / Pardubitz. Die Kinder freuen sich, genauso wie ihre Lehrerin Aňa Novotná.
„Wenn man in Mathematik etwa Rechenaufgaben diktiert, ist der Mundschutz hinderlich, weil die Kinder einen dann schlecht verstehen. Die Maskenpflicht war aber eine gewisse Zeitlang notwendig, ich verstehe das vollkommen.“
Das Regierungskabinett hat auf seiner Sitzung am Montag die Maskenpflicht für den Unterricht ab diesem Dienstag aufgehoben. Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos):
„Während des Unterrichts in den Klassen, wenn die Schüler auf den Bänken sitzen, kann der Mundschutz abgenommen werden. Diese Lockerung gilt auch für die Lehrer.“
In allen Räumen außerhalb der Klasse muss man aber weiterhin sein Gesicht mit einer Maske schützen.
Wegen der dortigen schlechteren epidemischen Lage betrifft die Lockerung vorerst aber nicht die Kreise Südböhmen, Zlín und Liberec / Reichenberg.
Ähnliche Regeln wie in Schulen werden neu auch an Arbeitsplätzen eingeführt.
„Die Maske kann abgelegt werden, wenn man sich im Büro oder an einer Stelle des Arbeitsplatzes aufhält, wo ansonsten nur noch weitere eigene Kollegen sind. Die Lockerung betrifft nicht gemeinsame Räumlichkeiten wie zum Beispiel Umkleideräume oder die Kantine.“
Ab 1. Juli wird zudem die Corona-Testpflicht für Schüler sowie Arbeitnehmer und Selbstständige abgeschafft. Die Regierung hat zudem die Vorschriften für den Nachweis eines negativen Corona-Tests vereinheitlicht. Der Gesundheitsminister:
„Es gilt nicht mehr, dass an einigen Orten nur ein Labortest von einer befugten Stelle anerkannt wird. Überall gültig sind auch die Bestätigungen eines Tests aus Arbeit und Schule sowie Selbst-Tests beziehungsweise eine Ehrenerklärung, dass man sich diesen unterzogen hat.“
Erhöht wurde zudem die maximale Besucherzahl bei Kultur- und Sportveranstaltungen. In Innenräumen sind bis zu 1000 Besucher zugelassen, bei Open-Air-Veranstaltungen bis zu 2000. Dabei darf die Kapazität der Kinos, Theaterhäuser und weiterer Säle höchstens zu 50 Prozent ausgelastet sein. Der Zutritt ist weiterhin nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen möglich. PCR-Tests gelten sieben Tage ab Probenahme, Antigentests 72 Stunden ab Probenahme. Geimpfte brauchen ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis keine Tests mehr. Die Testpflicht entfällt auch beim Nachweis einer überstandenen Erkrankung an Covid-19 in den zurückliegenden 180 Tagen.