Neues Transplantationsgesetz: Ausländer dürfen künftig Organe in Tschechien spenden

Die Transplantation: eine medizinische Leistung, die vielen Menschen das Leben retten und wesentlich verlängern kann. Doch immer mangelt es, nicht nur hierzulande, an Organen, die für eine Spende geeignet sind. Ein neues Transplantationsgesetz soll es nun ermöglichen, den Kreis der Organspender in Tschechien um Ausländer zu erweitern.

Vlastimil Sršeň
„Man kann in Tschechien einem Ausländer ein Organ transplantieren, der Ausländer darf aber hierzulande kein Spender sein,“

so beschreibt der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Vlastimil Sršeň, die heutige Lage. Damit unterscheidet sich Tschechien von anderen EU-Ländern, wo die Organspende von verstorbenen Ausländern möglich ist. Das Gesundheitsministerium bereitet zurzeit ein neues Transplantationsgesetz vor. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, auch Ausländern, die in Tschechien sterben, Organe zur Transplantation zu entnehmen. Dadurch könnte sich die Zahl der zur Transplantation geeigneten Organe um ein Zehntel erhöhen. Der Leiter des Koordinationszentrums für Transplantationen, Pavel Březovský:

Herztransplantation
„Es handelt sich um 25—30 Ausländer jährlich, die hierzulande sterben beziehungsweise bei denen in der Abteilung für Intensivpflege der Hirntod festgestellt wird. Das bedeutet ungefähr 100 bis 130 Organe, die das Leben der Patienten hierzulande retten könnten.“

Genauso wie in anderen Ländern können Verstorbenen Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn der Hirntod festgestellt wurde. In der Tschechischen Republik gilt die so genannte Widerspruchsregelung für Transplantationen: Jeder kann Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Trotzdem bemühen sich die Ärzte in jedem Todesfall, die Familie des Verstorbenen zu kontaktieren. Dies könnte nun auch für Ausländer gelten.

„Wir müssen tatsächlich nachweisen, dass es sich um einen Hirntod handelt, dass die Hirndurchblutung nicht mehr funktioniert. Der Nachweis dauert ein bis zwei Tage und während dieser Zeit sind wir in der Lage, eine Verbindung zur Familie herzustellen, sie also über die Botschaften zu kontaktieren.“

Das Gesetz soll im Jahr 2013 in Kraft treten. Damit erhöht sich die Chance für Patienten, deren Leben von der Transplantation eines Organs abhängig ist. Zurzeit sterben in Tschechien jährlich an die 70 Personen, die die lebensrettende Transplantation nicht mehr erleben.