Gescheitertes Gesetz zur Entschädigung der Opfer von 1968
Die Opfer der Invasion der Warschauer-Pakt-Staaten im August 1968 in der damaligen Tschechoslowakei werden in absehbarer Zukunft nicht entschädigt. Das ist das Fazit einer Abstimmung im tschechischen Abgeordnetenhaus am Dienstag. Mehr dazu von Jitka Mladkova:
"Ich muss sagen, dass es mich sehr überrascht hat. Der Vorschlag wurde von den kommunistischen und sozialdemokratischen Abgeordneten abgelehnt. Die Gründe, die dafür angeführt wurden, hatten im Prinzip formalen Charakter. Genannt wurden z.B. eine fehlerhafte Bezeichnung, ein aus formaler Sicht nicht korrekter Name des Staates und Ähnliches. Das, glaube ich, kann nicht der wahre Grund für die Ablehnung des ganzen Gesetzes sein."
Direkt als skandalös bezeichnete die Ablehnung der Vorsitzende der ODS-Fraktion, Vlastimil Tlusty. Die ODS wollte mit ihrem nun gescheiterten Gesetzesvorschlag an ähnliche gesetzliche Vorlagen anknüpfen, die nach 1989 bereits vom Parlament gebilligt wurden. Vor vier Jahren war es z.B. das Gesetz zur finanziellen Entschädigung für jene Tschechen, die in den Jahren 1939 - 1945 als Angehörige ausländischer Streitkräfte gegen Hitler-Deutschland gekämpft haben. Gesetzlich verankert wurde vor einem Jahr auch die Entschädigung der Personen, die im Laufe der 40er und 50er Jahre aus der Tschechoslowakei in sowjetische Arbeitslager verschleppt worden waren. Nun, die Entschädigung der Opfer von 1968 findet vorläufig nicht statt. Offiziellen Quellen zufolge wurden allein zu Beginn der Okkupationszeit, also vom 21.August - 9.September, 72 Menschen getötet, 266 Menschen schwer und 436 leicht verletzt.