Gerichtsurteil: Prager St.-Veits-Dom gehört dem Staat
Das Gericht des Ersten Prager Stadtbezirks hat am Dienstag ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt: Der Prager St.-Veits-Dom, der zur Zeit der kommunistischen Herrschaft an den Staat gefallen war, soll der katholischen Kirche zurückgegeben werden. Der Streit geht jedoch in die nächste Instanz. Gerald Schubert berichtet.
"Wir würden die Tourismus-Dienstleistungen, also Führungen etc., selbst in die Hand nehmen, denn es sollten dort Leute arbeiten, die eine wirkliche Beziehung zur Kirche haben. Und wir würden zwar nicht die Eintrittspreise erhöhen, wohl aber die Kultur der Touristen, die die Kathedale besuchen."
Wie diese Erhöhung der Touristenkultur konkret aussehen soll, das werden wir aber wohl nicht so rasch in Erfahrung bringen. Das Urteil ist nämlich noch nicht rechtskräftig, und das könnte auch noch eine Weile so bleiben.Seit 13 Jahren zieht sich der Streit jetzt hin. Am Dienstag wurde lediglich ein Urteil bestätigt, das dieselbe Instanz bereits im Jahr 1994 gefällt hatte. Milada Sipkova, die Rechtsvertreterin des Staates, hat erneut Berufung eingelegt:
"Eventuell könnte die Causa vor dem Verfassungsgericht landen, vorerst aber wenden wir uns an das Prager Stadtgericht", sagt sie.
Die Schlüsselfrage in der Auseinandersetzung ist die, ob ein mehr als 50 Jahre alter Enteignungsbeschluss der ehemaligen kommunistischen Regierung rechtsgültig ist oder nicht. Petr Zdercik, der Anwalt der katholischen Kirche, sieht seine Meinung nun vom Gericht bestätigt:
"Unser Hauptargument beruht darauf, dass der Regierungserlass aus dem Jahr 1954 keinen gültigen Übergang der Eigentumsrechte von der Kirche auf den Staat bedeutet hat."
Denn: Der kommunistische Kabinettsbeschluss enthalte lediglich die Feststellung, dass die Prager Burg dem gesamten tschechoslowakischen Volk gehört. Eine rechtsgültige Enteignung sei das nicht, meint Zdercik. Seine Gegenspielerin Sipkova sieht das anders: Über die fünfziger Jahre könne man heute denken, was man will, sagt sie. Die Entscheidung der damaligen Regierung drücke jedoch den Willen der Gesetzgeber aus. Und der sei zu respektieren.