VW-Dieselgate: Streit um Entschädigung tschechischer Kunden läuft weiter
Der Automobilkonzern Volkswagen hat im Abgasskandal eine außergerichtliche Einigung mit tschechischen Kunden abgelehnt. Die Firma bestreitet, dass den VW-Besitzern hierzulande Schaden entstanden sei.
Seit fünf Jahren beschäftigen sich weltweit die Gerichte mit dem Abgasskandal von Volkswagen. In Tschechien werden über 6800 geschädigte VW-Kunden vom Verband „Safe Diesel“ vertreten. Die vom Verband beauftragte Anwaltskanzlei BBH fordert für jeden Betroffenen eine Entschädigung in Höhe von 220.000 Kronen (8250 Euro). Die entsprechende Klage beruft sich auf die zugebilligten Entschädigungen für 260.000 deutsche Fahrzeughalter durch den Volkswagenkonzern und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, der die Schadensersatzansprüche der Käufer jüngst anerkannt hat. František Honsa von der Anwaltskanzlei BBH sagte dazu: „Hätte das Management von Volkswagen unserem Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung zugestimmt, wären wir bereit gewesen, unsere Klage zurückzuziehen.“
Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU Volkswagen vor einem Gericht in ihrem eigenen Land verklagen können, wenn sie ein Auto mit illegalen Abschaltvorrichtungen gekauft haben. Das Urteil bedeutet, dass auf den deutschen Autobauer eine Reihe von Klagen von Verbrauchern aus der gesamten Union zukommen könnten.
Der Abgasskandal brach aus, als die US-Umweltschutzbehörde EPA bekanntgab, dass die Volkswagen-Fahrzeuge Emissionsmengen beeinflussen können. Die Beamten fanden heraus, dass eine Software erkennen kann, wenn ein Auto einem Abgastest unterzogen wird, und dann den Ausstoß von Schadstoffen reduziert. In den USA zahlte Volkswagen jedem Besitzer eines solchen Fahrzeugs eine Entschädigung in einer Höhe zwischen 5100 und 10.000 US-Dollar. Zudem bot der Konzern an, diese Wagen zu reparieren oder abzukaufen. In der Tschechischen Republik wurden insgesamt rund 165.000 VW mit Abschalteinrichtungen verkauft.