Deepfake-Pornografie soll in Tschechien strafbar werden
Ungewollt nackt im Netz, auch das ermöglicht die künstliche Intelligenz. Mit ihrer Hilfe können Fotos und Videos bearbeitet werden, wobei die Gesichter von Pornodarstellern gegen andere ausgetauscht werden. Die sogenannte Deepfake-Pornografie soll in Tschechien schon bald ein Straftatbestand sein.
Sie könne sich genau daran erinnern: Eines Abends habe sie ein Computerspiel gespielt, als sie eine Nachricht von einem unbekannten Profil erhalten habe, dass ein Nacktfoto von ihr im Internet kursierte. Dies berichtete eine junge Frau jüngst gegenüber iRozhlas.cz, dem Nachrichtenportal des Tschechischen Rundfunks. Letztlich fand sie heraus, dass sie jemand mithilfe künstlicher Intelligenz virtuell ausgezogen und das Foto verbreitet hat.
Gegen das Verbreiten derart manipulierten Bildmaterials soll in Tschechien nun härter vorgegangen werden, sagt der Sprecher des Justizministeriums Vladimír Řepka:
„Man muss sich der Folgen bewusst sein, die die Veröffentlichung solchen gefälschten pornografischen Materials in erster Linie für die missbrauchte Person, aber auch für ihre Stellung in der Familie, in der Gesellschaft, im Beruf und so weiter haben kann.“
Das Ministerium schlägt vor, die Herstellung und Verbreitung solcher Fotos oder Videos zu kriminalisieren. Die Strafe könnte bis zu fünf Jahre Gefängnis betragen.
Die Polizei hat mit pornografischen Fake-Inhalten, in denen Menschen mittels Bildmanipulation vermeintlich in intimer Weise gezeigt werden, bereits zu tun, bestätigt Polizeisprecher Jakub Vinčálek:
„In den letzten Monaten haben wir uns mit mehreren Fällen beschäftigt, in denen mit Hilfe künstlicher Intelligenz ein Nacktfoto einer bestimmten Person erstellt wurde. Es gab einige solche Einzelfälle in ganz Tschechien. Bisher wurden sie als Ordnungswidrigkeiten behandelt.“
Auch heute schon kann man sich gegen bearbeitete Fotos oder Videos wehren. Dies ist aufgrund von Paragraphen möglich, die sich auf Verleumdung oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten beziehen. Laut dem Strafrechtler Tomáš Gřivna wird der neue Straftatbestand den Opfern aber zusätzlich helfen:
„Die neue Gesetzgebung wird die Verfolgung einfacher machen. Die beiden bestehenden Straftaten erfordern zusätzliche Elemente, wie zum Beispiel die schwere Beeinträchtigung von Rechten. Das fällt nun weg, sodass es viel leichter wird.“
Der Experte weist aber auch darauf hin, dass das neue Gesetz nur die Pornografie und nicht anders manipulierte Bilder betrifft. Im Falle von gefälschter Pornografie könne es zudem häufig schwierig sein, den Täter aufzuspüren und zu überführen, warnt Gřivna.
Laut Tomáš Foldyna, dem Vorsitzenden des Verbands der Staatsanwälte, ist der Missbrauch von künstlicher Intelligenz auch im Ausland zu beobachten:
„Ich denke, die Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn die Informationen, die wir aus anderen europäischen Ländern haben, zeigen, dass auch sie mit diesem Problem konfrontiert sind. Die Deepfake-Pornografie taucht aktuell in immer beachtlicheren Mengen auf.“
Der Sprecher des Justizministeriums Vladimír Řepka betont, dass der Staat Deepfake-Inhalte nicht vollständig verbieten will. Das Recht auf freie Meinungsäußerung werde respektiert, so Řepka:
„Aber die Deepfake-Pornografie ohne Einverständnis überschreitet diese Grenzen bei weitem und muss mit den schärfsten Mitteln, nämlich mit dem Strafrecht, bekämpft werden. Das heißt, dass ein neuer Straftatbestand eingeführt wird.“
Die vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuches durchläuft derzeit das Stellungnahmeverfahren. Befugte Stellen bringen dazu Einwände ein. In den Gesetzesentwurf können deshalb noch Änderungen einfließen.