Novelle des Strafrechts: Bis zu 3500 Inhaftierte könnten aus tschechischen Gefängnissen freikommen
Zum neuen Jahr tritt in Tschechien eine Novelle des Strafrechts in Kraft. Mit ihr werden einige Vergehen entkriminalisiert beziehungsweise die Grenzen für die Strafbarkeit angehoben. In der Folge könnten mehrere Tausend Inhaftierte aus den Gefängnissen freikommen.
Gleich am Neujahrstag dürfen sich jene freuen, die wegen der Nichtzahlung von Alimenten in Haft sitzen. Denn für sie öffnen sich die Gefängnistore. Dazu sagte Tomáš Hůlka, der Leiter des Justizvollzugsdienstes, in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:
„Die Justizvollzugsbeamten haben in den jeweiligen Gefängnissen bereits ab September eine Aufklärungskampagne gestartet, um die betroffenen Insassen über die Änderungen zu informieren. Und wir haben jegliche Maßnahmen dafür ergriffen, dass die Entlassungen ohne Komplikationen ablaufen.“
Wie Hůlka am Dienstagmorgen ergänzte, betrifft diese Welle der Entlassungen am Neujahrstag insgesamt 302 Unterhaltspflichtige. Rein logistisch ist das seinen Aussagen nach kein Problem. Denn der Justizvollzug sei daran gewöhnt, monatlich im Schnitt 830 Menschen, die ihre Haft verbüßt haben, wieder in die Freiheit zu schicken.
Bisher sah das Strafrecht hierzulande vor, dass jene, die die Zahlung von Alimenten versäumen, bis zu drei Jahre Gefängnis erhalten können. Mit der Novelle ist dies entkriminalisiert, außer wenn dadurch die Kinder in finanzielle Not geraten. Bei Vereinen, die bei der Einforderung von Unterhaltszahlungen helfen, sieht man diese Änderung jedoch kritisch.
„Mit der Entkriminalisierung wird den Unterhaltspflichtigen signalisiert, dass sie eigentlich nicht zahlen und sich um ihre Kinder kümmern müssen, denn sie hätten ja nichts zu befürchten“, so Jitka Novotná vom Verband der unvollständigen Familien und dem Projekt Vaše výživné (Ihr Unterhalt).
Doch die ehemalige Justizministerin Eva Decroix (Bürgerdemokraten) betonte im Dezember noch einmal, dass die Nichtzahler von Alimenten keineswegs besser wegkämen:
„Wir erhöhen die Zinsen für versäumte Zahlungen. Außerdem steigen die Ersatzzahlungen des Staates für den ausbleibenden Unterhalt. Insgesamt erhöhen wir die Motivation, die Alimente doch zu leisten.“
Der neue Justizminister Jeroným Tejc (parteilos) hat sich allerdings bereits gegen die Entkriminalisierung dieser Nichtzahler ausgesprochen. Er will den entsprechenden Straftatbestand wieder einführen. Wie dies aussehen könnte, hänge jedoch von der entsprechenden Debatte im tschechischen Abgeordnetenhaus ab, ergänzte Tejc.
Bei der Änderung des Strafrechts ging es der vorherigen Regierung vor allem darum, die überfüllten tschechischen Gefängnisse zu entlasten. Bei knapp 20.000 Inhaftierten insgesamt fallen die mehreren Hundert Nichtzahler von Alimenten nicht so sehr ins Gewicht. Doch eine weitere Gruppe hat das Potenzial dazu. Es geht um jene, die wegen des Besitzes von Marihuana oder der Zucht von Hanfpflanzen verurteilt wurden. Denn für beides setzt die Novelle die Grenzen nach oben.
In der Folge könnten relativ viele derzeitige Gefängnisinsassen freikommen, wie Tomáš Hůlka vom Justizvollzugsdienst erläutert:
„Laut unseren Daten könnte diese Änderung insgesamt 3300 Verurteilte betreffen. Bei ihnen müssen die Gerichte den Fall aber erst einmal neu beurteilen. Wir können aber nicht voraussehen, wie dies dann letztlich ausgeht.“
Eine solche Zahl würde laut Hůlka aber durchaus dabei helfen, einige der Haftanstalten im Land zu entlasten. Außerdem wurde im neuen Strafrecht das Strafmaß für wiederholten Diebstahl reduziert sowie für die Billigung von Terrorismus im Internet. Andere Vergehen werden hingegen strenger bestraft, so etwa Deepfake-Pornografie.








