Österreich kritisiert Laufzeitverlängerung für AKW Dukovany
Das tschechische Atomkraftwerk Dukovany wurde vor 30 Jahren gebaut. Seine Betriebslizenz lief am 31. März aus. Kurz vor dem Termin hat es eine Laufzeitverlängerung für den Reaktor 1 von der tschechischen Atomaufsichtsbehörde erhalten. Österreich will sich deswegen an die Europäische Kommission wenden.
„Diese Genehmigung wurde auf unbestimmte Zeit erteilt. Sie wird durch zahlreiche Bedingungen ergänzt. Darin werden sehr hohe Ansprüche an den Betrieb gelegt, wir werden die Bedingungen aber in vollem Umfang erfüllen.“
Die Leiterin der Atomaufsichtsbehörde, Dana Drábová, erklärte dazu:
„Bei der Nichterfüllung nur einer einzigen Bedingung verliert die Genehmigung, die dem Betreiber ČEZ erteilt wurde, ihre Gültigkeit.“Österreich will sich wegen der Betriebsgenehmigung für den ersten Block im Atomkraftwerk Dukovany an die Europäische Kommission wenden. Der österreichische Umweltminister Andrä Rupprechter zeigte sich über die Entscheidung am Donnerstag „sehr enttäuscht“. Ihm zufolge hätte zunächst eine erneute grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden müssen. Dies bestätigt Dalibor Stráský von der Anti-Atom-Offensive des Landes Oberösterreich:
„Der Bundesumweltminister hat diese Forderung erhoben, und dies nicht zum ersten Mal. Er hat darüber mit seinem tschechischen Amtskollegen schon früher gesprochen. Der österreichischen Seite geht es vor allem um das Recht, darüber mitentscheiden zu können. Die UVP ist ein übliches Mittel, um dieses Mitbestimmungsrecht zu erlangen.“Österreich beruft sich auf die Vertragsstaatenkonferenz der ESPOO-Konvention im Juli 2014. Mit ihrer Entscheidung für das ukrainische Kernkraftwerk Riwne sei ein „Präzedenzfall“ geschaffen worden, so Rupprechter. Die Chefin der Atomaufsichtsbehörde in Prag, Dana Drábová, ist damit einverstanden:
„Die Entscheidung kann als Präzedenz für Entscheidungen des zuständigen Ausschusses in weiteren Fällen gelten. Dort wird sicher eine Beschwerde gegen das AKW Dukovany und die Laufzeitverlängerung eingereicht werden. Die Frage ist aber, wie der davon betroffene Staat auf eine solche Forderung reagieren wird.“Die UVP sei für eine Entscheidung des zuständigen Bauamtes, doch nicht der Atomaufsichtsbehörde eventuell von Bedeutung, sagt Drábová. An der Entscheidung über die Betriebsverlängerung würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung aber nichts ändern, unterstreicht sie.
„Die Blöcke in Dukovany haben anhand ihrer Betriebsparameter nachgewiesen, dass ihr Einfluss auf die Umwelt minimal ist.“