Regulierungsbehörde arbeitet nach heftiger Kritik neue Stromtarife aus

Alena Vitásková (Foto: Filip Jandourek, Archiv des Tschechischen Rundfunks)

Die neuen Stromtarife, die ab 2017 gelten sollten, werden nicht in Kraft treten. Dies gab die Vorsitzende der Energie-Regulierungsbehörde (ERÚ), Alena Vitásková, am Dienstag bekannt.

Alena Vitásková  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Die Energie-Regulierungsbehörde (ERÚ) zieht ihren Entwurf nach heftiger Kritik zurück. Die ERÚ-Leiterin Alena Vitásková teilte am Dienstag vor Journalisten mit, die Behörde werde das geplante Tarifsystem umarbeiten. Die Kritik zielte vor allem darauf, dass das zunächst geplante System höhere Preise für über 38 Prozent der Haushalte und über 90 Prozent der Firmen nach sich ziehen würde. Es handelt sich um jene Haushalte und Firmen, die nur wenig Strom verbrauchen. Entscheidend bei der Preisberechnung sollte nämlich nicht der Stromverbrauch, sondern die Kapazität der Überstromschutzeinrichtung sein. Vitásková räumte nun ein, dass die Belastbarkeit der elektrischen Sicherung in der neuen Version eine geringere Rolle spielen werde als geplant.

Der erste Entwurf wurde unter anderem von Premier Bohuslav Sobotka (Sozialdemokraten) kritisiert. Die jetzige Entscheidung von Vitásková bezeichnete der Regierungschef via Twitter als vernünftige Reaktion auf die berechtigte Kritik. Er fügte hinzu, der neue Entwurf müsse die Interessen kleiner Verbraucher in Betracht ziehen. Der Erarbeitung müsse eine breite Diskussion vorangehen. Vizepremier Pavel Bělobrádek (Christdemorkaten) unterstrich, dass das Tarifsystem die Menschen nicht vom Energiesparen abhalten dürfe.

Foto: ČT24
Vitásková unterstrich in Reaktion auf die Kritik, die Energie-Regulierungsbehörde habe die Tarifänderungen nur vorgelegt. An der Erarbeitung hätten sich etwa 40 Energieexperten beteiligt, darunter Vertreter der Stromverteilerfirmen, der Photovoltaik-Verbände und des Industrie- und Handelsministeriums. Die neue Version werde die Energie-Regulierungsbehörde nun selbst ausarbeiten.

Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich den geregelten Teil der Strompreise, der von der Energie-Regulierungsbehörde festgelegt wird. Dazu gehören zum Beispiel Zahlungen für die Stromübertragung und Stromverteilung. Der zweite Teil wird von den Stromlieferanten je nach der Verbrauchsmenge festgelegt.