Tschechische Klienten und die Probleme mit Vouchern für stornierte Reisen

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Auch viele Menschen in Tschechien hatten bereits eine Reise gebucht, als die Coronakrise kam. Plötzlich waren die Grenzen dann zu. Mittlerweile sind sie zum Teil wieder offen, aber vor allem außerhalb der EU gelten die meisten Länder weiter als Risikogebiete. Die Anbieter mussten also massenweise Reisen stornieren. Statt der Rückerstattung des Preises dürfen die Agenturen auch Voucher vergeben. Doch das nutzen manche teils schamlos aus.

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Anstatt am Strand in der Sonne zu liegen, haben viele Kunden von ihren tschechischen Reiseagenturen einfach nur ein Stück Papier erhalten: einen Voucher für eine spätere Reise. Die Regierung hatte für diese Voucher schon während des Corona-Shutdowns gewisse Regeln erlassen. Doch nicht wenige erstaunte Kunden haben mittlerweile festgestellt, dass sich ihr Reiseanbieter daran nicht gehalten hat. Jiří Fröhlich ist Pressesprecher der tschechischen Handelsinspektion:

„Ein Trick besteht darin, dass der Reiseanbieter einen eigenen Voucher ausstellt über den Betrag für die Reise plus vielleicht zehn Prozent. Doch für das Einlösen werden alle möglichen Bedingungen gestellt, etwa dass der Voucher noch in diesem Jahr verwendet werden muss und ansonsten ohne Ersatz verfällt. Das Gesetz sagt hingegen, dass man die Voucher bis August kommenden Jahres einlösen kann und bei der Nichtverwendung das gesamte Geld erstattet wird.“

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Ein anderer Trick ist, dass Rentnerinnen und Rentner ihr Geld nicht zurückerhalten, sondern eben nur einen Voucher für den nächsten Reisetermin bekommen. Dabei hat die Regierung festgelegt, dass Kunden in Tschechien ab 65 Jahren auf ihren Wunsch hin ausbezahlt werden müssen. Insgesamt 160 Beschwerden hat die Handelsinspektion bisher erhalten – und bemüht sich nun um außergerichtliche Lösungen.

Der Verband der tschechischen Reiseagenturen stellt sich jedoch vor seine Mitglieder. Die sogenannte „Lex Voucher“ sei gerade zum Schutz der Reiseanbieter geschaffen worden, sagt der stellvertretende Verbandsvorsitzende Jan Papež. Er sehe deswegen keine Verfehlungen:

Jan Papež  (Foto: ČT24)

„Das ist nichts Illegales. Die Reiseagentur kann dem Kunden einen Voucher anbieten, aber es ist dessen freier Wille, ob er diesen Gutschein auch annimmt oder auf seinen gesetzlichen Rechten beharrt. Wenn er den Voucher akzeptiert, aber danach unzufrieden ist, dann ist das, mit Verlaub, seine eigene Schuld.“

Aber auch auf die Rückerstattung des Geldes ist derzeit nicht immer Verlass. Dies hat zum Beispiel Tamara Svržková erfahren müssen. Sie ist Gründerin einer Nonprofit-Organisation in Prag, bei der Freiwillige älteren Menschen, Behinderten und sozial Benachteiligten helfen. Die 68-Jährige wollte Anfang April zusammen mit einer Freundin nach Marokko fliegen. Doch den Urlaub mussten beide absagen. Deswegen schrieb Svržková sofort die Reiseagentur Invia und das Büro von Fly-Dovolena an. Sie wollte ihr Geld zurückhaben. Doch die beiden betroffenen Anbieter warfen sich ihre Forderung wie eine heiße Kartoffel immer wieder zu.

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„Sie versprachen mir etwas, das sie dann wieder zurücknahmen. Sie haben sich sehr unseriös verhalten. Ich verstehe, dass es den Reiseagenturen nicht sehr gut geht. Dass sie ihre Probleme aber auf Kosten von Rentnern lösen wollen, finde ich unfair“, so die verärgerte Kundin.

Selbst als Tamara Svržková einen Anwalt einschaltete, schickte Invia ihr nur einen Voucher. Den lehnte sie sofort ab. Letztlich erhielt sie ihr Geld erst, als sich Journalisten vom Tschechischen Rundfunk für den Fall interessierten.

Aber zurück zu den Vouchern. Auch Jiří Fröhlich muss gestehen, dass es kaum ein Zurück gibt, wenn ein Kunde den Gutschein einer Reiseagentur zu ihren Bedingungen unterschrieben hat. Deswegen rät er den Kunden:

„Man sollte vor allem kontrollieren, ob auf dem Voucher auch steht, dass er nach dem Gesetz 185/2020 – also der Lex Voucher – ausgestellt wurde.“

Autor: Till Janzer
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