Zwangsarbeiterentschädigung II
Als im Sommer 2000 das Stiftungsgesetz zur Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter vom deutschen Bundestag und Bundesrat mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde, schien ein Beginn der Entschädigungsleistungen in greifbarer Nähe. Stattdessen jedoch verzögerten sich die Auszahlungen von Monat zu Monat. Durch das Urteil der amerikanischen Richterin Shirley Kram vom vergangenen Mittwoch scheint ein Ende des Aufschubs auch weiterhin nicht in Aussicht zu sein. Silja Schultheis berichtet über die tschechische Reaktion auf den jüngsten Gerichtsentscheid.
Das Urteil der amerikanischen Richterin Shirley Kram galt als ausschlaggebend für den Beginn der Entschädigungszahlungen.
Zur Erinnerung: Mit der Unterzeichnung der Abkommen über die Zwangsarbeiterentschädigung im Sommer 2000 hatte sich die deutsche Wirtschaft verpflichtet, insgesamt 5 Milliarden Mark in die mit den Auszahlungen betraute Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" einzuzahlen. Dazu ist es jedoch bis heute nicht gekommen. Die Begründung der deutschen Unternehmen hierfür lautete: Ohne Rechtssicherheit gegen mögliche weitere Sammelklagen ehemaliger Opfer - keine Zahlungen. Bereits diese Argumentation hält der tschechische Regierungsbevollmächtigte für die Entschädigungsverhandlungen, Jiri Sitler, für irreführend: Jetzt ist das Gerichturteil jedoch gefällt und somit die Bedingung der deutschen Wirtschaft für die Einzahlung der vereinbarten Summe nicht erfüllt. Was nun? Kern dieser Lösung, so Sitler, könnte möglicherweise ein anderer Umgang mit der Frage der Rechtssicherheit sein: Bleibt zu hoffen, dass am 23. März endgültig die Weichen für den sofortigen Beginn der Auszahlungen gestellt werden. Denn gegenwärtig sterben nach offiziellen Angaben allein in Tschechien täglich 15 ehemalige Zwangsarbeiter - ohne Entschädigung. Grund genug, statt der Rechtssicherheit der Unternehmen nun endlich die Opfer selbst in den Mittelpunkt zu stellen, für die die versprochenen Zahlungen einen hohen symbolischen Wert haben.