AI: Auch tschechische Elektroschocker werden im Ausland zur Folter missbraucht

Illustrationsfoto: ČTK

Waffenexporte bringen viel Geld und viele Probleme. Die Tschechische Republik hat in den letzten Jahren Polizeitechnik und -waffen in Länder ausgeführt, wo diese Gegenstände auch zur Folter missbraucht werden - zum Beispiel in Kamerun, Pakistan, Moldawien oder der Mongolei. Es geht um Fußfesseln, Elektroschock-Handschellen, die bis zu 50.000 Volt abgeben können oder chemische Spray-Waffen. Amnesty International (AI) hat sich nun in einem aktuellen Bericht über diese Waffenexporte der Tschechischen Republik und anderer EU-Staaten beklagt. Christian Rühmkorf sprach darüber mit Eva Dobrovolná vom Prager Büro von Amnesty International.

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Eva Dobrovolná, Amnesty International kritisiert in einer aktuellen Pressemeldung diese Waffenexporte seitens der Tschechischen Republik oder auch Deutschlands. Ist das ein moralisches oder ein legislatives Problem?

„Bis zum Jahr 2006 war das nur ein moralisches Problem. Seitdem ist eine Verordnung der EU in Kraft, die eindeutig den Export von Waren verbietet, die nur zu Folterzwecken oder zur Vollstreckung der Todesstrafe hergestellt wurden oder Waren, die zur Folter missbraucht werden können. Dank dieser Verordnung ist jetzt der Export dieser Gegenstände in Länder, wo sie missbraucht werden können, auch ein rechtliches Problem.“

Die EU hat diese Richtlinie erlassen, die den Export dieser Waffen betrifft. Was besagt diese Richtlinie genau? Bedeutet sie ein Verbot und wenn ja, hat die Tschechische Republik dagegen verstoßen?

Eva Dobrovolná
„Die Verordnung hat zwei Teile. Der eine betrifft Gegenstände, deren Export komplett verboten ist. Das sind Waffen, die zu nichts anderem dienen können, als zur Folter oder zum Töten. Der zweite Teil enthält eine strenge Regelung zum Export von Waffen, deren Einsatz grundsätzlich erlaubt ist, wenn sie von gut ausgebildeten Polizeieinheiten verwendet werden. Es ist jedoch verboten, diese Waffen in Länder auszuführen, wo sie missbraucht werden.“

Die Tschechische Republik gehört immerhin zu den nur sieben Ländern der Europäischen Union, die überhaupt über diese Art von Exporten informieren. Was fordert AI denn nun von den tschechischen Ämtern und was muss die EU noch an Hausaufgaben erledigen?

„Wir begrüßen, dass die Tschechische Republik diese Informationen veröffentlicht, so wie es die EU fordert. Aber einige Informationen sind beunruhigend – vor allem was die Zielländer des Exports betrifft. Das sind Länder, in denen es direkt durch die Polizei oder die Armee zu Folterungen kommt. Deshalb haben wir bei den tschechischen Ämtern und

Ministerien angefragt, was getan wird, um das Risiko zu begrenzen, dass diese Waffen zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Die EU-Verordnung hat zwar eine Reihe von Fortschritten gebracht. Aber es gibt gesetzliche Lücken, die es den Herstellern der Waffen erlauben, die Verordnung zu umgehen. Die Regelung deckt zum einen nicht alle Gegenstände ab, die zum Foltern benutzt werden. Zum anderen führen manche Hersteller die Waffen in Einzelteilen aus und umgehen so die Verordnung. Problematisch ist auch, dass permanent neue Waffen entwickelt werden oder sie einfach andere Namen bekommen. Da hinkt das Gesetz hinterher und muss nachgebessert werden. Es sollte also eine allgemeine Klausel verankert werden, die sich auf alle Arten von Waffen bezieht, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe missbraucht werden können. Und das fehlt zurzeit.“