Masaryk-Universität in Brünn hat ihre erste Ombudsfrau
An der Masaryk-Universität in Brno / Brünn wurde eine Ombudsstelle für Rechtsschutz geschaffen. Rektor Martin Bareš ernannte am Mittwoch die Juristin Eva Janovičová zur ersten Amtsinhaberin.
Janovičová hat sowohl die Bewerbungskommission als auch den Akademischen Senat von sich überzeugen können. Ihr Amt tritt sie am 1. April an. In einer Pressemitteilung zu ihrer Ernennung heißt es, dass sich die Ombudsfrau neben der Lösung von Krisensituationen auch um die Prävention und Aufklärung in Fragen der individuellen rechte sowie um die Arbeit der Ethikkommission kümmern werde.
Janovičová war als Anwältin bisher mit dem Bürger-, Handels- und Arbeitsrecht befasst. Sie sei es gewohnt, mit ihren Klienten in dauerhaftem Kontakt zu stehen, sagte sie bei einer Sitzung des Akademischen Senats. „Die Studenten und Mitarbeiter sollten wissen, dass es an der Universität nun eine Person gibt, die sich für ihre Angelegenheiten interessiert. Es ist zudem wichtig, dass meine Tätigkeit effektiv und für alle nutzbringend ist“, so Janovičová weiter.
Laut Informationen des Rektors Bareš seien Fragen des Rechtsschutzes an der Brünner Hochschule bisher in verschiedenen Organen geregelt worden. Dazu gehörten Kontroll- und Beratungseinrichtungen sowie spezialisierte Ansprechpartner. All diese Prozesse würden nun in einem System vereinheitlicht und bekämen in der Person der Ombudsfrau eine institutionelle Verankerung, betont Bareš.
Janovičová wird der Pressemitteilung zufolge gleichzeitig die höchste Vertreterin der neu entstehenden universitätsweiten Abteilung für Rechtsschutz sein. „Das Ziel war die Schaffung einer Ombudsstelle, die nicht nur als gefällige Marke auf dem Papier existiert. Sondern die wirkungsvoll, unparteiisch und effektiv die Rechte in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen unserer Universität schützt“, ergänzt der Prorektor für Entwicklung, Legislative und Informationstechnik, Radim Polčák.
Die Ombudsfrau wird zuständig sein für alle Anregungen hinsichtlich des Rechtsschutzes, für die Formulierung von Stellungnahmen und Empfehlungen in konkreten Streitfällen sowie für die Hilfestellung und Beratung aller Konfliktparteien. Dabei soll es etwa auch um Themen wie Ungleichbehandlungen, akademische Integrität oder Studienberatung gehen.