Streit um die Lockerung der Schuldenbremse in Tschechien: Staatspräsident legt Veto ein

Petr Pavel

Tschechiens Staatspräsident Pavel hat erstmals ein Gesetz der Regierung Babiš mit seinem Veto gestoppt. Es handelt sich um eine Novelle der Haushaltsregeln, mit der die Schuldenbremse gelockert werden soll.

Staatspräsident Petr Pavel hat das Gesetz über die öffentlichen Haushalte am Mittwoch mit seinem Veto zurück ins Abgeordnetenhaus geschickt. In einem Video auf seiner Website erläuterte er zwei Hauptgründe für diese Entscheidung. So sagte Pavel zunächst:

„Das Gesetz ermöglicht der Regierung, deutlich mehr Schulden aufzunehmen als heute. Für einige Ausgaben kann das der Staat dann sogar ohne eine Begrenzung tun – und zwar in den kommenden zehn Jahren, also bis 2036. Dabei wachsen unsere Schulden schon jetzt in einem Tempo, das wir langfristig nicht werden finanzieren können.“

Vorwurf der Verantwortungslosigkeit

Nur 40 Minuten nach der Entscheidung des Staatspräsidenten trat am Mittwoch die Regierungskoalition bei einer Pressekonferenz vor die Mikrofone. Premier Andrej Babiš (Partei Ano) warf Pavel nicht durchdachten Aktivismus vor:

„Diese Entscheidung ist sehr verantwortungslos gegenüber unseren Mitbürgern. Mit ihr gefährdet der Präsident das Gesundheitswesen, die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes, den Bau von Schulen, die Sicherheit unserer Mitbürger und auch den Bau von Kraftwerken.“

Finanzministerin Alena Schillerová (Partei Ano) schob nach, dass ohne das Gesetz im kommenden Jahr nur eine Neuschuldenaufnahme von maximal 150 Milliarden Kronen (6,2 Milliarden Euro) möglich sei. Das wäre nicht ganz die Hälfte des Haushaltsdefizits in diesem Jahr. Zurück gehen diese Vorgaben auf die Schuldenbremse, die die Vorgängerregierung von Petr Fiala (Bürgerdemokraten) verabschiedet hatte – allerdings ohne Protest der damaligen Opposition und heutigen Regierung.

Der Vorwurf der Verantwortungslosigkeit ist auch darum nicht verständlich, weil die Regierung das Veto des Präsidenten mit ihrer Mehrheit im Abgeordnetenhaus problemlos überstimmen kann. Und sie hat dies bereits für Ende August angekündigt.

Schulden am Abgeordnetenhaus vorbei

Doch geht es Präsident Pavel nach eigenen Aussagen vor allem auch um eine weitere Passage. Diese besagt, dass der Sicherheitsrat des Staates unter bestimmten Umständen entscheiden kann, die Staatsausgaben um bis zu zehn Prozent zu erhöhen. Dem Sicherheitsrat gehören dabei nur Regierungsmitglieder an.

Petr Pavel | Foto: Zuzana Jarolímková,  Tschechischer Rundfunk

„Über die öffentlichen Gelder soll eigentlich das Parlament entscheiden. Dieses Gesetz erweitert nun den Raum für die Regierung, bestimmte Ausgaben zu erhöhen, ohne dafür die Zustimmung des Abgeordnetenhauses einholen zu müssen. Und in bestimmten Fällen kann die Regierung den von ihr selbst erstellten Etat um zehn Prozent erhöhen, und das allein durch die Entscheidung ihres eigenen beratenden Sicherheitsorgans“, so Pavel in seinem Video.

Kritik unabhängiger Experten

Dabei ist der Fall, in dem dies geschehen kann, im Gesetz sehr allgemein formuliert. Demnach ist Bedingung, dass sich die „Sicherheitslage verschlechtert“ habe. Dieses Einfallstor für hohe Schuldenaufnahmen kritisieren auch Experten. So sagte Vít Hradil, Hauptökonom bei der Investmentgesellschaft Investika, dem öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen (ČT):

Vít Hradil | Foto: Kateřina Cibulka,  Tschechischer Rundfunk

„Der Konsens unabhängiger Experten ist, dass diese Lockerung der Haushaltsregeln potenziell gefährlich ist. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass einer meiner Kollegen aus jenen Institutionen, die sich unabhängig mit dem Thema beschäftigen, dem Gesetz zustimmen würde. Das sieht Präsident Pavel wohl auch so und hat mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein Signal an die Öffentlichkeit gesendet.“

Der Staatspräsident machte in seinem Video auch darauf aufmerksam, dass sich die Regierung mit dem Gesetz zudem die Möglichkeit gibt, im Nachhinein in die Gelder von unabhängigen Institutionen einzugreifen. Und zwar am Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses vorbei. Zu den betroffenen Institutionen gehören unter anderem das Verfassungsgericht, der Senat, der Rechnungshof, aber auch die Präsidialkanzlei. Die Opposition befürchtet, dass das Kabinett dann Entscheidungen dieser Instanzen sanktionieren könnte, wenn sie ihr nicht genehm sind.

Während das Veto des Staatspräsidenten nur aufschiebende Wirkung hat, haben Oppositionspolitiker schon angedeutet, dass sie sich ans Verfassungsgericht wenden könnten.

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