Regulierung der Reproduktionsmedizin in Tschechien: Regierung will Spenderregister anlegen

In Tschechien gibt es bisher kein einheitliches Register der Spender von Spermien oder Eizellen. Dies soll sich nach dem Willen der Regierung nun ändern. Aber wie verhält es sich mit der Anonymität?

Tschechien ist ein Spitzenreiter in Sachen künstliche Befruchtung. In den letzten Jahren kommen auch immer mehr Menschen aus dem Ausland hierher, um sich bei ihrem unerfüllten Kinderwunsch helfen zu lassen.

Für einen solchen Eingriff sind oft Spenden von Dritten nötig. Diese werden in Tschechien bisher nicht reguliert. Das heißt, es gibt keine Vorgaben für die Häufigkeit der Abgabe und auch keine Registrierung von Personen, die aus den verschiedensten Gründen nicht als Spender in Frage kommen. Reproduktionskliniken sind hierzulande ebensowenig verpflichtet, Informationen darüber untereinander auszutauschen.

Štěpán Machač | Foto: Martin Dostál,  Tschechischer Rundfunk

Eine Gesetzesnovelle schlägt nun aber die Schaffung eines einheitlichen Registers vor. Laut Berichten von iRozhlas, dem Online-Nachrichtenportal des Tschechischen Rundfunks, hat die Regierung einen Entwurf im Abgeordnetenhaus eingereicht, mit dem das Gesetz zu Gesundheitsdiensten entsprechend geändert werden soll. Der Text entstand in Konsultation mit der Fachsektion für assistierte Reproduktion der Tschechischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtsmedizin (ČGPS). Štěpán Machač ist der Sektionsvorsitzende und sagte in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

„Die Anforderung an das Gesetz lautet, dass erhoben werden soll, wie oft eine Spenderin oder ein Spender Material abgibt. Denn es herrschen Befürchtungen – wenn auch nicht wirklich berechtigte –, dass Blutsverwandtschaften entstehen würden zwischen Kindern desselben Spenders, die etwa im gleichen Dorf geboren werden und später heiraten könnten. Genetische Anhaltspunkte gibt es dafür in der Tat.“

Das Gesundheitsministerium will mit der Novelle die Grundregeln bei künstlichen Befruchtungen festlegen. So soll etwa die Häufigkeit der Spenden einer Person kontrolliert werden. Denn vor allem die Eizellenabgabe ist ein anstrengender Prozess und wird Frauen nur in begrenztem Maße empfohlen.

Für das geplante Register sollen die Reproduktionskliniken im Land die Daten ihrer Spender an das Institut für Gesundheitsinformation und Statistiken (ÚZIS) weiterleiten. Bisher muss nur Meldung erstattet werden, wenn jemand eine übertragbare Krankheit hat oder ein Kind mit Gesundheitsschäden zur Welt kommt, die auf den Spender zurückzuführen sind. Aber diese Meldung erfolgt derzeit anonymisiert. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass ein Spender in einer Klinik abgewiesen, in einer anderen aber aufgenommen wird. Die Ärztin und Senatorin Jitka Chalánková (parteilos) betont die Vorteile eines zentralen Registers:

„Ich denke, diese Informationen sollten vom Staat beaufsichtigt werden. Sich nur auf Privatunternehmen zu verlassen, die allein über die Angaben zu den Spendern verfügen, ist nicht richtig. Dies gilt auch mit Blick auf unsere Nachbarländer. Denn Tschechien wird zum Zielland für den Reproduktionstourismus.“

Jitka Chalánková | Foto: Jaroslav Poláček,  TOP 09

Zunächst muss der Gesetzesentwurf aber in der unteren Parlamentskammer diskutiert werden. Einige Abgeordnete haben sich diesbezüglich schon zustimmend geäußert. Die beiden Mitglieder des Gesundheitsausschusses Miloslav Janulík (Partei Ano) und Antonín Tesařík (Christdemokraten) etwa begrüßten gegenüber den Reportern des Tschechischen Rundfunks die Initiative.

Es sei allerdings noch nicht geklärt, ob das geplante Zentralregister anonym geführt werde, wirft Štěpán Machač ein. Das verwaltende Organ ÚZIS wolle die Daten entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) anonym behandeln, so die bisherige Zusage. In einer Liste von ausgeschlossenen Spendern müssten deren persönliche Daten allerdings sichtbar sein, so Machač. Dies alles werde seinen Worten nach noch diskutiert.

Den Recherchen von iRozhlas zufolge werden aber auch weiterhin Kinder, die durch Spendermaterial entstanden sind, wohl nicht erfahren können, wer ihre biologischen Eltern sind. Einblick in das Zentralregister bekämen hingegen konsultierte Kinderärzte oder Gynäkologen.

Autoren: Daniela Honigmann , Kateřina Bečková , David Schalek | Quelle: Český rozhlas
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