Senat handelt: Kompetenzen des kranken Präsidenten Zeman sollen übertragen werden

Miloš Zeman (Mitte)

Präsident Miloš Zeman ist aus Gesundheitsgründen nicht imstande, seinen Arbeitspflichten nachzugehen. Die Vertreter der Parlamentsparteien, die nach den Wahlen das neue Abgeordnetenhaus bilden, beraten mit den Senatoren über eine Übertragung der Kompetenzen des Staatsoberhauptes.

Miloš Vystrčil | Foto: Ondřej Deml,  ČTK

Präsident Miloš Zeman wird seit dem 10. Oktober im Zentralen Militärkrankenhaus in Prag behandelt. Die Präsidialkanzlei schweigt seitdem zu den Gründen für die Einlieferung. Sie ignorierte zudem die Anfrage des Senats zu Zemans eventueller Teilnahme an der anstehenden Ernennung einer neuen Regierung. Der Senatsvorsitzende Miloš Vystrčil (Bürgerdemokraten) hat sich darum direkt an das Krankenhaus gewandt. Dessen Leitung schrieb nun in seiner Antwort, es sei unwahrscheinlich, dass der Staatspräsident in den folgenden Wochen zu seinen Arbeitspflichten zurückkehre. Noch vor dem Briefing von Senatspräsident Vystrčil berief der Leiter der Präsidialkanzlei Vratislav Mynář eine Pressekonferenz ein. Dabei sagte er jedoch kein einziges Wort über den Gesundheitszustand des Staatspräsidenten, sondern begründete das lange Schweigen:

„Die Präsidialkanzlei muss sich an strikte Bestimmungen für ihre Tätigkeit und an die Anweisungen des Staatspräsidenten halten. Die Kanzlei ist nur gegenüber dem Staatsoberhaupt verantwortlich und kann ohne dessen Zustimmung nicht informieren.“

Zentrales Militärkrankenhaus in Prag | Foto: Michaela Danelová,  Tschechischer Rundfunk

Währenddessen präsentierten Miloš Vystrčil und weitere Volksvertreter im Senat jene Informationen, die ihnen das Militärkrankenhaus zur Verfügung gestellt hat. Daraus geht hervor, dass Präsident Zeman in den nächsten Wochen kaum imstande sein wird, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Ein weiterer Hinweis der Krankenhausleitung betrifft das Datum, wann Kanzleichef Mynář über Zemans Gesundheitszustand erfahren haben soll. Vystrčil zitierte die Antwort:

„Mit der Einschätzung des Prager Zentralen Militärkrankenhauses zum Gesundheitszustand des Staatspräsidenten wurde der Leiter der Präsidialkanzlei, Vratislav Mynář, am Mittwoch, den 13. Oktober, vormittags bekannt gemacht. Die Stellungnahme wurde ihm auch in schriftlicher Form übergeben.“

Radek Vondráček  (rechts) | Foto: René Volfík,  Tschechischer Rundfunk

Trotz dieser Information vermittelte der Kanzleichef gleich einen Tag später den Besuch des Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses, Radek Vondráček (Partei Ano), bei Zeman auf der Intensivstation. Vondráček äußerte daraufhin, Zeman sei imstande, sein Amt auszuüben. Das Krankenhaus wiederum machte anschließend darauf aufmerksam, dass der Parlamentschef den Patienten ohne Wissen der Ärzte besucht habe, und distanzierte sich von dessen Erklärungen.

Im Zusammenhang mit den Informationen des Senats ließ die Polizei am Dienstagmorgen verlauten, sie werde Ermittlungen wegen eines mutmaßlichen Gesetzesverstoßes einleiten. Dieser trage Anzeichen einer Straftat gegen die Republik, hieß es weiter. Premier Andrej Babiš (Partei Ano) forderte anschließend Kanzleichef Mynář zum Rücktritt auf.

Jan Wintr | Foto: Oldřich Tristan Florian,  Wikimedia Commons,  CC BY 4.0 DEED

Die aktuelle Lage, in der Staatspräsident Zeman seine Arbeitspflichten vermutlich nicht länger ausüben kann, könnte die Übertragung seiner Kompetenzen erfordern. Dazu müsste Artikel 66 der tschechischen Verfassung aktiviert werden. Verfassungsrichter Jan Vintr erklärte in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks, die Zeit dafür sei gekommen:

„Der Grund dafür ist, dass der Präsident nicht in der Öffentlichkeit auftritt und sein Amt nicht ausübt. Hinzu kommen die Informationen des Krankenhauses. Jemand muss das Amt ausüben, und dies ist die Zeit für die Aktivierung des Artikels 66.“

Illustrationsfoto: Pixabay,  CC0 1.0 DEED

Über die Aktivierung müssen die beiden Parlamentskammern entscheiden. Die Rolle des Staatoberhauptes wird in den kommenden Wochen für die Ernennung eines neuen Premierministers und seines Regierungskabinetts wichtig. Dies ginge im Falle der Aktivierung des Artikels 66 auf den neuen Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses über. Jan Vintr dazu:

„Auf den Vorsitzenden der unteren Parlamentskammer gehen jene Kompetenzen über, für die keine Gegenunterschrift notwendig ist. In den Fällen, für die aber auch die Gegenunterschrift des Premierministers erforderlich ist, gehen die Befugnisse des Präsidenten direkt auf den Regierungschef über. Dazu gehört beispielsweise die Ernennung von Botschaftern und Richtern.“

Die Kompetenzübertragung hat vorübergehenden Charakter. Sie gilt für den Zeitraum, während dessen der Präsident nicht imstande ist, sein Amt auszuüben.