Whistleblowing-Richtlinie gilt in Tschechien nun auch für Kleinunternehmen

Die Richtlinien für den Schutz von Whistleblowern gelten ab diesem Freitag in Tschechien auch für mittelgroße und kleine Unternehmen.

Auch kleinere Firmen müssen von nun an über ein System verfügen, durch das die Beschäftigten ein rechtswidriges Vorgehen, zu dem es auf dem Arbeitsplatz gekommen ist, melden können. Dazu gehören beispielsweise Fälle von Korruption. Seit August dieses Jahres gelten diese Regeln bereits für Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Fast 80 Prozent der Meldungen der Whistleblower hätten seitdem das Mobbing am Arbeitsplatz betroffen, sagt der Anwalt Vladimír Valenta in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks. Er ist Mitglied des Verbands der Unternehmensjuristen.

Gemeldet werden in erster Linie Bossing, Mobbing, Stalking und ähnliches Verhalten.

„Gemeldet werden in erster Linie Bossing, Mobbing, Stalking und ähnliches Verhalten. Des Weiteren handelte es sich um Verletzungen interner Vorschriften in den Firmen, um Betrüge, Diebstähle oder Veruntreuung.“

Einige Non-Profit-Organisationen, die der Tschechische Rundfunk angesprochen hat, machen allerdings darauf aufmerksam, dass sich die Firmen nicht zwingend mit den anonymen Anzeigen beschäftigen müssen. Die NGOs würden von daher begrüßen, dass sich eine unabhängige Behörde anstelle des Justizministeriums mit dem Schutz der Whistleblower befassen würde. Das Ministerium werde jedoch auch weiterhin gemeinsam mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsinspektion die Einhaltung des Whistleblower-Gesetzes kontrollieren, teilte der Sprecher des Ressorts, Vladimír Řepka, mit:

Vladimír Řepka | Foto: Archiv von Justizministerium

„In Anbetracht der beschränkten Personalkapazitäten der beiden Behörden gehen wir davon aus, dass Kontrollen lediglich bei einem konkreten Anlass durchgeführt werden.“

Die Whistleblower müssen die Möglichkeit haben, über die Missstände schriftlich zu informieren – beispielsweise durch das Ausfüllen eines Online-Formulars. Die Informationen können sie jedoch auch telefonisch oder persönlich mitteilen. In den Unternehmen muss es eine Person geben, die die Meldungen sammelt und registriert. Durch das Gesetz sind die Whistleblower auch vor einer eventuellen Vergeltung vonseiten der Firma geschützt. Wenn ein Unternehmen gegen die Regelungen verstößt, droht ihm eine Geldstrafe in Höhe bis zu einer Million Kronen (41.000 Euro).

Der Verband mittelgroßer und kleiner Unternehmen (AMSP) hebt lobend die Tatsache hervor, dass die Richtlinie ein verantwortungsbewusstes Verhalten unterstützt. Die Organisation betont jedoch, dass die neuen Regeln vor allem kleine Firmen belasten könnten. Eva Svobodová ist Vorsitzende des Verbands:

„Wenn es zu einer Anzeige kommt, folgen Schritte, die mit finanziellen Kosten verbunden sind. Das bedeutet rechtliche Folgen und Ermittlungen sowie eine Entschädigungszahlung. Es kann allerdings passieren, dass die Kleinunternehmen wenig finanzielle Mittel haben, um diese Lage zu bewältigen.“

Laut Svobodová befürchten die Kleinunternehmer außerdem, dass die Beschäftigten die Meldungen dazu missbrauchen könnten, um mit jemandem abzurechnen.

Autoren: Martina Schneibergová , Vít Andrle | Quelle: Český rozhlas
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