Winterreifenpflicht ab 1. November – aber nur bei Schnee-, Eis- und Reifglatte
Am 1. November beginnt der Winter. Zumindest auf den Straßen Tschechiens. Denn von da ab bis zum 31. März gilt hierzulande eine neue Winterreifenpflicht für Autofahrer. Wo diese Pflicht allgemein und wo nur unter bestimmten Umständen gilt, dazu mehr in unserem Beitrag.
Wer bei Winterwetter und Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, der muss ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2000 Kronen (umgerechnet ca. 80 Euro) bezahlen. Bei einer Verkehrskontrolle droht aber in bestimmten Fällen auch, dass man seinen Wagen abstellen und seine Reise mit anderen Verkehrsmitteln oder zu Fuß fortsetzen muss:
„Im Fall, dass der Fahrer Sommerreifen aufgezogen hat und seine Fahrt den sicheren oder reibungslosen Verkehr gefährdet, ist der Polizist berechtigt, die Weiterfahrt zu verbieten.“Verkehrspolizeichef Tržil plädiert aber dafür, dass die Fahrer nicht nur bei Glatteis und Schnee Winterreifen nutzen:
„Allgemein lässt sich sagen, dass Winterreifen nicht nur bei Eis und Schnee wichtig sind. Bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius unterscheiden sich die Fahrteigenschaften von Sommer- und Winterreifen aufgrund des Materials, aus dem sie hergestellt sind. Die Winterreifen sichern einen größeren Komfort und eine sichere Fahrt, bei Sommerreifen besteht eine wesentlich höhere Rutschgefahr.“
Es gibt auch Straßen und Straßenabschnitte, auf denen Winterreifenpflicht ohne Rücksicht auf das Wetter gilt. Diese liegen hauptsächlich in den Bergen und ein Verkehrszeichen kennzeichnet diese Strecken. Das runde blaue Schild mit einem Pkw und einer Schneeflocke, das die Winterreifenpflicht vorschreibt, findet man in diesem Jahr im Unterschied zum Vorjahr aber auf keiner der tschechischen Autobahnen.Das Verkehrsministerium erwägt allerdings bereits, eine weitere Novelle der Straßenverkehrsordnung für das nächste Jahr vorzuschlagen: Dieser zufolge sollte die Winterreifenpflicht dann ohne Ausnahme gelten.