In der Beziehung Staat-Kirche gibt es Reibungsflächen

Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche sei nicht ideal, sagt der Sprecher der Katholischen Bischofskonferenz, Daniel Hermann, in einem Interview mit Radio Prag. Zwar gibt es einen Vertrag zwischen den beiden Seiten, dieser ist jedoch noch nicht vom Parlament ratifiziert worden. Die Reibungsflächen bleiben bestehen.

Als eines der letzten postkommunistischen Länder Europas schloss Tschechien voriges Jahr mit dem Vatikan einen Vertrag über die gesetzliche Stellung der katholischen Kirche. Der nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichnete Vertrag soll, wie die Regierungsvertreter anlässlich der Unterzeichnung betonten, nicht nur zur Vertrauensbildung zwischen dem Staat und der katholischen Kirche, sondern auch den anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften beitragen. Hinsichtlich der Zahl der Gläubigen stellt die katholische Kirche in Tschechien die stärkste Religionsgemeinschaft dar. Nach der gegenwärtigen Stellung der Kirche fragte Martina Schneibergova den Sprecher der katholischen Bischofskonferenz, Daniel Herman:

"Es muss gesagt werden, dass es in der Tschechischen Republik große Religionsfreiheit gibt. Die katholische Kirche sowie die nicht katholischen Kirchen sind hundertprozentig frei, aber auf der anderen Seite muss auch gesagt werden, dass die Entwicklung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche nicht ideal ist und viele Reibungsflächen bestehen bleiben."

Z. B. das Anfang vergangenen Jahres verabschiedete Kirchengesetz wirkte sich negativ auf die Stellung der Kirchen aus. Denn das Gesetz rechnete mit einer strengeren Kontrolle der Kirchen und Religionsgemeinschaften - forderte z. B. mehr Informationen, die dem Staat von der Kirche zur Verfügung gestellt werden sollen. Die bisherige Autonomie der Kirchen wurde dadurch eingeschränkt, dass die kirchlichen Rechtspersonen - wie z. B. karitative Organisationen - nicht durch Einrichtung durch die Kirche, sondern erst nach Eintrag durch ein vom Staat geführtes Register entstehen sollten. Daniel Herman dazu:

"Die Kirche trat dagegen auf, und da es sowohl von Seiten der katholischen Kirche, als auch des Ökumenischen Rats der Kirchen mehrere Einwände gegen das Gesetz gab, stellte eine Gruppe von Senatoren beim Verfassungsgericht den Antrag auf Überprüfung des Gesetzes und - Gott sei Dank - hat das Verfassungsgericht die problematischen Paragrafen des Gesetzes aufgehoben. Andererseits verbesserte sich die Lage der Kirche einigermaßen durch den Vertrag, der der tschechische Staat mit dem Heiligen Stuhl geschlossen hat, der jedoch bislang vom Parlament nicht ratifiziert wurde. In diesem Vertrag ist die Erklärung enthalten, dass sich die Tschechische Republik bemühen wird, die Frage des Vermögens der katholischen Kirche schnellstmöglich und für beide Seiten annehmbar zu lösen, und weiter, dass im Falle der Erarbeitung eines neuen Finanzierungsmodus garantiert wird, dass der Prozess in der Übergangszeit nicht die Ursache für ökonomische Probleme der Kirche sein wird."

Wie bereits erwähnt wurde, muss der Vertrag noch vom Parlament gebilligt werden.